Bundesarbeitskreise dürfen auch weiterhin Öffentlichkeitsarbeit leisten
By Milch&Honig • Aug 22nd, 2008 • Category: linksjugend ['solid]Mit Erleichterung haben die Mitglieder des BAK Shalom zur Kenntnis genommen, dass die Bundesschiedskommission auf seiner Sitzung am 15.08. festgestellt hat, dass der Beschluss des BundessprecherInnenrates (BSpR) ggü. dem BAK Shalom [LINK] in großen Teilen satzungswidrig ist [LINK].
Bundesarbeitskreise dürfen auch weiterhin Öffentlichkeitsarbeit leisten und müssen sich diese nicht vorher vom BSpR bestätigen lassen. Damit wurden der basisdemokratische Anspruch der Bundesarbeitskreise innerhalb Jugendverbandes bestätigt. Der Beschluss sagt weiter aus, dass im Falle der Öffentlichkeitsarbeit, welche durch Finanzen des Jugendverbandes ermöglicht werden, diese untersagt werden kann, wenn gegen Satzung, Programm oder Grundsatzbeschlüsse des Verbandes verstoßen wird. Bereits im Widerspruch des BAK Shalom zum Beschluss des BSpR [LINK] hatten wir dargelegt, dass wir die Satzung dahingehend ähnlich interpretieren: Die Aufgabe der Bundesarbeitskreise besteht nicht darin dem BSpR ausschließlich nur inhaltliche Zuarbeiten zu leisten oder Positionierungen zu erarbeiten, welche dann vom BSpR noch einmal beschlossen werden (oder eben nicht). Sondern die Bundesarbeitskreise dürfen nun auch mit Rechtssicherheit ihrer politischen Arbeit nachgehen, indem sie inaltliche Positionen erarbeiten, um den Meinungsbildungsprozess des Jugendverbandes, der sich angenommenenThematik, zu bereichern und zu fördern.
Der BAK Shalom wird aus diesem Grund zukünftig mehr darauf achten, dass er seine inhaltlichen Ausrichtungen, Pressemitteilungen und alle weitere Öffentlichkeitsarbeit klar als Meinung des BAK Shalom innerhalb der Linksjugend [‘solid] transportiert.
Zusammenfassung der Beschlüsse, Widerspruch & Stellungnahmen:
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